Veterinär-Informations-System (VIS)
Seit Dezember 2016 besteht Registrierungspflicht für Bienenhalter. Diese Pflicht besteht für alle Bienenhalter beginnend mit dem ersten Bienenvolk. Detaillierte Informationen gibt es hier.
Zu melden sind:
Die Bienenstände sind an gut sichtbarer Stelle mit der VIS-Registrierungsnummer zu kennzeichnen sowie in Vorarlberg laut Bienenzuchtgesetz §2 Abs. 6 auch mit Name und Adresse des Eigentümers.
Falls diese Meldepficht nicht eingehalten wird, sind in der Verordnung Strafen bis zu € 4.360.-- vorgesehen.
In Österreich kann auf diese Daten ausschließlich die Veterinär- und Lebensmittelbehörde zugreifen.
Eine Offenlegung der Bienen-Standorte sowie deren Betreiber wie in der Schweiz hätte für die Imker jedoch einige Vorteile:
Sie können uns gerne Ihre Meinung dazu mitteilen.
Zu melden sind:
- Persönliche Daten des Bienenhalters wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten
- Bienenstandort(e) innerhalb von 7 Tagen
- Anzahl der Bienenvölker jeweils für den 30.4 und 31.10.
Die Bienenstände sind an gut sichtbarer Stelle mit der VIS-Registrierungsnummer zu kennzeichnen sowie in Vorarlberg laut Bienenzuchtgesetz §2 Abs. 6 auch mit Name und Adresse des Eigentümers.
Falls diese Meldepficht nicht eingehalten wird, sind in der Verordnung Strafen bis zu € 4.360.-- vorgesehen.
In Österreich kann auf diese Daten ausschließlich die Veterinär- und Lebensmittelbehörde zugreifen.
Eine Offenlegung der Bienen-Standorte sowie deren Betreiber wie in der Schweiz hätte für die Imker jedoch einige Vorteile:
- Gerade in Zeiten, wo eine gleichzeitige und flächendeckende Varroa-Behandlung immer dringender wird, wären diese Standort-Informationen mit Angaben zum Bienenhalter von großen Nutzen, um diesbezügliche Vorgangsweisen organisieren zu können. Heute ist man oft mit unerklärlichen Varroa-Re-Invasionen konfrontiert, welche eigene Behandlungsmaßnahmen zunichte machen.
- Auch wenn die Abstandregelungen zwischen Bienenständen in den Bundesländern unterschiedlich gestaltet sind, so ist doch allen gemeinsam, dass man mit Wanderständen gewisse Abstände zu Heim- und anderen Wanderständen einzuhalten hat. Mit Informationen über bestehende Bienenstandorte wäre es möglich, einen Wanderstandplatz zu suchen, welcher die Abstandsvorschriften erfüllt. Derzeit kann es passieren, dass man im guten Glauben in einen Wanderstand investiert, diesen aber wieder aufgeben muss, weil ein bislang nicht bekannter Imker auf den gesetzlichen Abstand beharrt.
Sie können uns gerne Ihre Meinung dazu mitteilen.